Eine atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung wird in der Regel vom Betreiber der Anlage oder einer verantwortlichen Stelle beantragt. Diese Überprüfung ist erforderlich, wenn Personen Tätigkeiten ausüben sollen, die mit besonderen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Kernenergie oder dem Umgang mit radioaktiven Stoffen verbunden sind.
Die zuständige Behörde für die Überprüfung ist in Deutschland meist die jeweilige Landesbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle. Der Betreiber der (fremden) Anlage reicht den Antrag auf Überprüfung bei dieser Behörde ein, bevor die betreffende Person mit der Tätigkeit beginnen darf.
Die Überprüfung soll sicherstellen, dass die Person zuverlässig ist und keine Sicherheitsrisiken für den Umgang mit der sensiblen Materie darstellt. Dabei werden unter anderem polizeiliche Führungszeugnisse und weitere Informationen herangezogen.