Für beruflich exponierte Personen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, gelten in Deutschland gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) spezifische Grenzwerte für die Strahlenexposition. Diese Grenzwerte sollen die Gesundheit der betroffenen Personen schützen und das Risiko von Strahlenschäden minimieren.
Grenzwerte für die Strahlenexposition (für beruflich exponierte Personen):
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Jährliche Dosisgrenzen:
- Gesamtstrahlendosis (ganzer Körper): Maximal 20 Millisievert (mSv) pro Jahr, gemittelt über 5 Jahre, mit keinem Jahr, das mehr als 50 mSv überschreitet.
- Dosis für Organe und Gewebe:
- Für Augenlinse: Maximal 150 mSv pro Jahr.
- Für Hände, Füße und Haut: Maximal 500 mSv pro Jahr.
- Diese Dosisgrenzen gelten für die Strahlenexposition während der beruflichen Tätigkeit und berücksichtigen sowohl die direkte als auch die indirekte Exposition gegenüber ionisierender Strahlung.
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**Spezielle Regelungen für schwangere Frauen und Stillende:
- Schwangere Frauen: Die Strahlendosis darf während der Schwangerschaft maximal 1 mSv betragen (dies bezieht sich auf die Dosis für das Ungeborene).
- Stillende Frauen: Für stillende Frauen gibt es ebenfalls Beschränkungen, um das Kind vor unnötiger Strahlenbelastung zu schützen.
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Grenzwerte für Personen unter 18 Jahren:
- Für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren gelten striktere Vorgaben. Die jährliche Dosis für solche Personen darf nicht mehr als 6 mSv betragen.
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Dosisüberwachung:
- Beruflich exponierte Personen müssen regelmäßig überwacht werden, um sicherzustellen, dass ihre Strahlenexposition innerhalb der Grenzwerte bleibt. Dies erfolgt durch Dosisüberwachungssysteme und die Überprüfung der Dosiswerte.
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Berufslebensdosis:
- Beruflich exponierte Personen dürfen maximal 400 mSv im Rahmen ihrer beruflichen Exposition aufnehmen.
Diese Grenzwerte und Regelungen dienen dem Strahlenschutz und der Gesundheitsvorsorge für Personen, die beruflich mit Strahlung arbeiten.