Beim Umgang oder Transport von hochradioaktiven Quellen (HRQ), beispielsweise im Rahmen der zerstörungsfreien Materialprüfung oder im Rahmen von Lieferungen an Klinken zur Tumorbehandlung oder Blutbestrahlung muss geprüft werden, ob die SEWD-Richtlinie greift. In diesem Falle muss im Rahmen der Umgangs/Transportgenehmigung zusätzlich ein Sicherungsbericht geschrieben und eine fachkundige mit sicherungsaufgaben betraute Person bestellt werden.
Wir betreuen Ihr Unternehmen im Umgang mit hochradioaktiven Quellen, die unter die SEWD-Richtlinie fallen.
Von der Gestellung von "mit Sicherungsaufgaben betrauten Personen" über die Erstellung von Sicherungsberichten bishin zur jährlichen Unterweisung der benannten Personenkreise.