Wir übernehmen die Funktion des Strahlenschutzschutzbeauftragten als Full-Service-Paket im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 StrlSchG.
Zusätzlich übernehmen wir auch Mandate als Gefahrgutbeauftragte nach ADR.
Wir übernehmen die Funktion des Strahlenschutzschutzbeauftragten als Full-Service-Paket im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 StrlSchG.
Zusätzlich übernehmen wir auch Mandate als Gefahrgutbeauftragte nach ADR.
Gern erfassen wir im Rahmen eines Kennenlerngespräches Ihre individuellen Bedürfnisse. Auf dieser Grundlage erfolgen die weiteren Schritte wie:
Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder brauchen weiterführende Informationen von uns? Dann nutzen Sie gerne eine der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten - wir freuen uns von Ihnen zu hören.