Unsere Dienstleistungen
im Überblick

Gestellung externer Strahlenschutzbeaufragter für fremde Anlagen

Gestellung externer Strahlenschutzbeaufragter für fremde Anlagen

Wir übernehmen die Funktion des Strahlenschutzschutzbeauftragten für Fremde Anlagen als Full-Service-Paket im Bereich von Genehmigungen bzw. Anzeigen nach §§ 25, 26 StrlSchG. 

Fremde Anlagen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die strahlenschutzbereiche nicht Teil ihrer eigenen Firma sind. (z.B. Personaldienstleister, die OTA in Krankenhäusern einsetzten; Gerüstbaufirmen, die im Rahmen des AKW Rückbaus innerhalb von Strahlenschutzbereichen Gerüste montieren;)

Nächste Schritte

Gern erfassen wir im Rahmen eines Kennenlerngespräches Ihre individuellen Bedürfnisse. Auf dieser Grundlage erfolgen die weiteren Schritte wie:

Definition des Ist-Zustands und des Soll-Zustands

Auf Grundlage des Strahlenschutzrechts und der Strahlenschutzverordnung werden grundlegende Parameter geprüft, um sicher zu stellen, dass vor Tätigkeitsbeginn alle behördlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Erstellung eines individuellen Angebots

Durch verschiedene Bausteine wird ein Betreuungspaket erarbeitet, welches die individuellen Leistungen transparent abbildet.

Ganzheitliche Betreuung der beruflich exponierten Personen

Von der Unterweisung über die dosimetrische Überwachung bis hin zur Beschaffung und Pflege des Strahlenpass sind wir Hauptansprechpartner in allen Belangen des Strahlenschutzes.

Transparenten Kosten-Leistungsaufstellung

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der individuell vereinbarten Bausteine ohne versteckte Kosten.

Unsere Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder brauchen weiterführende Informationen von uns? Dann nutzen Sie gerne eine der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten - wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Rufen Sie uns an

+49 (0)431 5864-3011

Schicken Sie uns eine Mail

info@medero.de