Gerade beim Einsatz Ihrer Mitarbeiter zum Transport radioaktiver Stoffe, gibt es eine Vielzahl behördlicher Vorgaben, die interne Strahlenschutzorganisation betreffend, welche umgesetzt werden müssen.
Wir übernehmen die Funktion des Strahlenschutzschutzbeauftragten als Full-Service-Paket im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 StrlSchG.
Zusätzlich übernehmen wir auch Mandate als Gefahrgutbeauftragte nach ADR.