Die drei grundlegenden Strahlenschutzgrundregeln dienen dazu, die Strahlenexposition von Personen auf ein Minimum zu reduzieren. Sie lauten:
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Abstand
Der Abstand zur Strahlenquelle sollte so groß wie möglich sein. Die Strahlungsintensität nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab (Abstandsquadratgesetz). Durch Vergrößerung des Abstands wird die Strahlenexposition deutlich reduziert. -
Abschirmung
Zwischen der Strahlenquelle und der Person sollte eine geeignete Abschirmung (z. B. aus Blei, Beton oder anderen strahlenabsorbierenden Materialien) eingebracht werden. Die Abschirmung reduziert die Intensität der Strahlung und schützt so vor einer höheren Exposition. -
Aufenthaltsdauer
Die Zeit, die in der Nähe der Strahlenquelle verbracht wird, sollte so kurz wie möglich sein. Je kürzer die Exposition, desto geringer ist die aufgenommene Strahlendosis.
Diese Regeln sind essenziell für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung in der Medizin, Forschung, Industrie und im Notfallschutz.