Unsere Dienstleistungen
im Überblick

Strahlenschutz in der Industrie und im AKW-Rückbau

AKW Kulisse mit Kühltürme als Arbeitsplatz für externe Strahlenschutzbeauftragte in der Industrie und im AKW-Rückbau

Gerade beim Einsatz Ihrer Mitarbeiter in fremden Strahlenschutzbereichen von Kerntechnischen Anlagen gibt es eine Vielzahl behördlicher Vorgaben, die interne Strahlenschutzorganisation betreffend, welche umgesetzt werden müssen.  Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz und die Überwachung ihrer beruflich exponierten Mitarbeiter verantwortlich. Dies ist auch der Fall, wenn Sie im Rahmen von AKW-Rückbau, Austausch von Filteranlagen, Wartungsarbeiten oder Vermessungen, Ihre Mitarbeiter in fremde Strahlenschutzbereiche kerntechnischer Anlagen entsenden. Hierfür benötigen Sie eine behördliche Zustimmung in Form einer Genehmigung gem. §25 StrlSchG. Die Benennung eines fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten, die dosimetrische Überwachung und dessen Verwaltung sind meist unumgänglich.  

Übersicht der damit verbundenen Tätigkeiten:

Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach z.B. §§ 25, 26 StrlSchG
  • Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
  • Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
  • Bearbeitung / Prüfung von Abgrenzungsverträgen
  • Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
  • Erstellung einer Strahlenschutzdatei
  • Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach § 27 StrlSchG
  • Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
  • Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
  • Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
  • Erstellung einer Strahlenschutzdatei
  • Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
Anlegen von beruflich exponierten Personen (BEP) nach § 40 StrlSchV
  • Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR) und der Einreichung des Strahlenpasses zur Registrierung [§ 68 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)]
  • Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 77 (1) StrlSchV (falls aufgrund der Eingruppierung in Kat. A gemäß § 71 (1) StrlSchV notwendig)
  • Veranlassung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 12b Atomgesetz (falls notwendig)
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von beruflich exponierten Personen (BEP)
  • Stellung des für den Betrieb notwendigen Strahlenschutzbeauftragten
  • Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Einreichung der Strahlenpässe zur Registrierung
  • Organisation der ärztlichen Überwachung von BEP gemäß § 77 StrlSchV
  • Kommunikation mit der Auswertestelle
  • Fortlaufende Aktualisierung des Strahlenpasses
  • Führung einer Strahlenschutzdatei zur Umsetzung des § 76 (2) StrlSchG (…) Aufzeichnung- u. Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
  • Überwachung aller periodischen Erfordernisse lt. gesetzlicher Vorgaben (z.B. ärztl. Überwachung, Unterweisung, Meldung BEP an die Behörde usw.)
  • Dosimeterversand zur privaten Adresse der BEP / an eine zentrale Stelle
Durchführung von Unterweisungen nach § 63 StrlSchV
Abhängig von ihren Wünschen bieten wir folgende Methoden für Unterweisungen nach § 63 StrSchV an:
  • Als mündliche Kenntnisvermittlung über audiovisuelle Medien (z.B. Zoom, MS Teams, etc)
  • Zeitlich unabhängig über das behördlich genehmigte E-Learning-Portal der medero GmbH
Bereitstellung unserer digitalen Strahlenschutzverwaltung
  • Dosimetrische Überwachung von beruflich exponierten Personen (BEP)
  • Qualifikationsmanagement (z.B. Röntgen-Fachkunden, Strahlenschutzfachkunden, etc.)
  • Strahlenpassverwaltung
  • Digitale Schnittstelle zu den Auswertestellen
  • Dokumentenmanagement
  • Informations- und Berichtssystem mit Erinnerungen an BEP
  • Variable Auswertungen und Statistiken
Externe Gestellung von Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externe Strahlenschutzbeauftragten im Sinne des § 70 StrlSchG, der über die notwendige Fachkunde verfügt, die für die Erfüllung der Tätigkeit notwendig ist.
(Optional) Externe Gestellung von Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBv)
Sofern durch Sie gewünscht, übernehmen wir als extern bestellte Strahlenschutzbevollmächtigte auch noch weitere Aufgaben, um Ihr Unternehmen operativ zu unterstützen.
Verwaltung und Umsetzung der Auflagen aus Genehmigungen
Prüfung der behördlichen Auflagen aus der Genehmigung und prozessuale Umsetzung durch uns als Dienstleister.

Nächste Schritte

Gern erfassen wir im Rahmen eines Kennenlerngespräches Ihre individuellen Bedürfnisse. Auf dieser Grundlage erfolgen die weiteren Schritte wie:

Definition des Ist-Zustands und des Soll-Zustands

Auf Grundlage des Strahlenschutzrechts und der Strahlenschutzverordnung werden grundlegende Parameter geprüft, um sicher zu stellen, dass vor Tätigkeitsbeginn alle behördlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Erstellung eines individuellen Angebots

Durch verschiedene Bausteine wird ein Betreuungspaket erarbeitet, welches die individuellen Leistungen transparent abbildet.

Ganzheitliche Betreuung der beruflich exponierten Personen

Von der Unterweisung über die dosimetrische Überwachung bis hin zur Beschaffung und Pflege des Strahlenpass sind wir Hauptansprechpartner in allen Belangen des Strahlenschutzes.

Transparente Kosten-Leistungsaufstellung

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der individuell vereinbarten Bausteine ohne versteckte Kosten.
Mann mit Zielscheibe in der mittig ein Pfeil steckt

Unsere Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen oder brauchen weiterführende Informationen von uns? Dann nutzen Sie gerne eine der unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten - wir freuen uns von Ihnen zu hören.

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+49 (0)431 5864-3011

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