Gerade beim Einsatz Ihrer Mitarbeiter in fremden Strahlenschutzbereichen von Kerntechnischen Anlagen gibt es eine Vielzahl behördlicher Vorgaben, die interne Strahlenschutzorganisation betreffend, welche umgesetzt werden müssen. Als Arbeitgeber sind Sie für den Schutz und die Überwachung ihrer beruflich exponierten Mitarbeiter verantwortlich. Dies ist auch der Fall, wenn Sie im Rahmen von AKW-Rückbau, Austausch von Filteranlagen, Wartungsarbeiten oder Vermessungen, Ihre Mitarbeiter in fremde Strahlenschutzbereiche kerntechnischer Anlagen entsenden. Hierfür benötigen Sie eine behördliche Zustimmung in Form einer Genehmigung gem. §25 StrlSchG. Die Benennung eines fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten, die dosimetrische Überwachung und dessen Verwaltung sind meist unumgänglich.
Übersicht der damit verbundenen Tätigkeiten:
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Bearbeitung / Prüfung von Abgrenzungsverträgen
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR) und der Einreichung des Strahlenpasses zur Registrierung [§ 68 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)]
- Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 77 (1) StrlSchV (falls aufgrund der Eingruppierung in Kat. A gemäß § 71 (1) StrlSchV notwendig)
- Veranlassung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 12b Atomgesetz (falls notwendig)
- Stellung des für den Betrieb notwendigen Strahlenschutzbeauftragten
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Einreichung der Strahlenpässe zur Registrierung
- Organisation der ärztlichen Überwachung von BEP gemäß § 77 StrlSchV
- Kommunikation mit der Auswertestelle
- Fortlaufende Aktualisierung des Strahlenpasses
- Führung einer Strahlenschutzdatei zur Umsetzung des § 76 (2) StrlSchG (…) Aufzeichnung- u. Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- Überwachung aller periodischen Erfordernisse lt. gesetzlicher Vorgaben (z.B. ärztl. Überwachung, Unterweisung, Meldung BEP an die Behörde usw.)
- Dosimeterversand zur privaten Adresse der BEP / an eine zentrale Stelle
- Als mündliche Kenntnisvermittlung über audiovisuelle Medien (z.B. Zoom, MS Teams, etc)
- Zeitlich unabhängig über das behördlich genehmigte E-Learning-Portal der medero GmbH
- Dosimetrische Überwachung von beruflich exponierten Personen (BEP)
- Qualifikationsmanagement (z.B. Röntgen-Fachkunden, Strahlenschutzfachkunden, etc.)
- Strahlenpassverwaltung
- Digitale Schnittstelle zu den Auswertestellen
- Dokumentenmanagement
- Informations- und Berichtssystem mit Erinnerungen an BEP
- Variable Auswertungen und Statistiken