Wir übernehmen die Funktion als Full-Service-Paket durch Gestellung extener Strahlenschutzbeauftragter im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 StrlSchG.
Zusätzlich übernehmen wir auch Mandate als Gefahrgutbeauftragte nach ADR.
Übersicht der damit verbundenen Tätigkeiten:
Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach z.B. §§ 25, 26 StrlSchG
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Bearbeitung / Prüfung von Abgrenzungsverträgen
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
Bearbeitung von Genehmigungsanträgen nach § 27 StrlSchG
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
Anlegen von beruflich exponierten Personen (BEP) nach § 40 StrlSchV
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR) und der Einreichung des Strahlenpasses zur Registrierung [§ 68 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)]
- Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 77 (1) StrlSchV (falls aufgrund der Eingruppierung in Kat. A gemäß § 71 (1) StrlSchV notwendig)
- Veranlassung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 12b Atomgesetz (falls notwendig)
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft von beruflich exponierten Personen (BEP)
- Stellung des für den Betrieb notwendigen Strahlenschutzbeauftragten
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Einreichung der Strahlenpässe zur Registrierung
- Organisation der ärztlichen Überwachung von BEP gemäß § 77 StrlSchV
- Kommunikation mit der Auswertestelle
- Fortlaufende Aktualisierung des Strahlenpasses
- Führung einer Strahlenschutzdatei zur Umsetzung des § 76 (2) StrlSchG (…) Aufzeichnung- u. Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- Überwachung aller periodischen Erfordernisse lt. gesetzlicher Vorgaben (z.B. ärztl. Überwachung, Unterweisung, Meldung BEP an die Behörde usw.)
- Dosimeterversand zur privaten Adresse der BEP / an eine zentrale Stelle
Durchführung von Unterweisungen nach § 63 StrlSchV
Abhängig von ihren Wünschen bieten wir folgende Methoden für Unterweisungen nach § 63 StrSchV an:
- Als mündliche Kenntnisvermittlung über audiovisuelle Medien (z.B. Zoom, MS Teams, etc)
- Zeitlich unabhängig über das behördlich genehmigte E-Learning-Portal der medero GmbH
Bereitstellung unserer digitalen Strahlenschutzverwaltung
- Dosimetrische Überwachung von beruflich exponierten Personen (BEP)
- Qualifikationsmanagement (z.B. Röntgen-Fachkunden, Strahlenschutzfachkunden, etc.)
- Strahlenpassverwaltung
- Digitale Schnittstelle zu den Auswertestellen
- Dokumentenmanagement
- Informations- und Berichtssystem mit Erinnerungen an BEP
- Variable Auswertungen und Statistiken
Externe Gestellung von Strahlenschutzbeauftragten (SSB)
Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externe Strahlenschutzbeauftragten im Sinne des § 70 StrlSchG, der über die notwendige Fachkunde verfügt, die für die Erfüllung der Tätigkeit notwendig ist.
(Optional) Externe Gestellung von Strahlenschutzbevollmächtigten (SSBv)
Sofern durch Sie gewünscht, übernehmen wir als extern bestellte Strahlenschutzbevollmächtigte auch noch weitere Aufgaben, um Ihr Unternehmen operativ zu unterstützen.
Verwaltung und Umsetzung der Auflagen aus Genehmigungen
Prüfung der behördlichen Auflagen aus der Genehmigung und prozessuale Umsetzung durch uns als Dienstleister.