Wir übernehmen die Funktion als Full-Service-Paket durch Gestellung extener Strahlenschutzbeauftragter im Bereich von Genehmigungen bzw. Anzeigen nach §§ 25, 26 StrlSchG.
Fremde Anlagen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Strahlenschutzbereiche nicht Teil ihrer eigenen Firma sind. (z.B. Personaldienstleister, die OTA in Krankenhäusern einsetzen; Gerüstbaufirmen, die im Rahmen des AKW Rückbaus innerhalb von Strahlenschutzbereichen Gerüste montieren;)
Übersicht der damit verbundenen Tätigkeiten:
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Bearbeitung / Prüfung von Abgrenzungsverträgen
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR) und der Einreichung des Strahlenpasses zur Registrierung [§ 68 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)]
- Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 77 (1) StrlSchV (falls aufgrund der Eingruppierung in Kat. A gemäß § 71 (1) StrlSchV notwendig)
- Veranlassung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 12b Atomgesetz (falls notwendig)
- Stellung des für den Betrieb notwendigen Strahlenschutzbeauftragten
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Einreichung der Strahlenpässe zur Registrierung
- Organisation der ärztlichen Überwachung von BEP gemäß § 77 StrlSchV
- Kommunikation mit der Auswertestelle
- Fortlaufende Aktualisierung des Strahlenpasses
- Führung einer Strahlenschutzdatei zur Umsetzung des § 76 (2) StrlSchG (…) Aufzeichnung- u. Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- Überwachung aller periodischen Erfordernisse lt. gesetzlicher Vorgaben (z.B. ärztl. Überwachung, Unterweisung, Meldung BEP an die Behörde usw.)
- Dosimeterversand zur privaten Adresse der BEP / an eine zentrale Stelle
- Als mündliche Kenntnisvermittlung über audiovisuelle Medien (z.B. Zoom, MS Teams, etc)
- Zeitlich unabhängig über das behördlich genehmigte E-Learning-Portal der medero GmbH
- Dosimetrische Überwachung von beruflich exponierten Personen (BEP)
- Qualifikationsmanagement (z.B. Röntgen-Fachkunden, Strahlenschutzfachkunden, etc.)
- Strahlenpassverwaltung
- Digitale Schnittstelle zu den Auswertestellen
- Dokumentenmanagement
- Informations- und Berichtssystem mit Erinnerungen an BEP
- Variable Auswertungen und Statistiken