Gerade beim Einsatz Ihrer Mitarbeiter zum Transport radioaktiver Stoffe, gibt es eine Vielzahl behördlicher Vorgaben, die interne Strahlenschutzorganisation betreffend, welche umgesetzt werden müssen.
Wir übernehmen die Funktion als Full-Service-Paket durch Gestellung extener Strahlenschutzbeauftragter im Rahmen der genehmigungsbedürftigen Beförderung nach § 27 StrlSchG.
Zusätzlich übernehmen wir auch Mandate als Gefahrgutbeauftragte nach ADR.
Übersicht der damit verbundenen Tätigkeiten:
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Bearbeitung / Prüfung von Abgrenzungsverträgen
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Beantragung der Genehmigung/Folgegenehmigung
- Hilfestellung zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses
- Erstellung / Prüfung der (vorhandenen) Strahlenschutzanweisung
- Erstellung einer Strahlenschutzdatei
- Vorbereitung der Dokumente zur Benennung Strahlenschutzbeauftragter/Strahlenschutzbevollmächtigter
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Beantragung der Strahlenschutzregisternummer (SSR) und der Einreichung des Strahlenpasses zur Registrierung [§ 68 (1) Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)]
- Vorbereitung der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß § 77 (1) StrlSchV (falls aufgrund der Eingruppierung in Kat. A gemäß § 71 (1) StrlSchV notwendig)
- Veranlassung zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 12b Atomgesetz (falls notwendig)
- Stellung des für den Betrieb notwendigen Strahlenschutzbeauftragten
- Eintragung notwendiger Daten mit anschließender Einreichung der Strahlenpässe zur Registrierung
- Organisation der ärztlichen Überwachung von BEP gemäß § 77 StrlSchV
- Kommunikation mit der Auswertestelle
- Fortlaufende Aktualisierung des Strahlenpasses
- Führung einer Strahlenschutzdatei zur Umsetzung des § 76 (2) StrlSchG (…) Aufzeichnung- u. Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- Überwachung aller periodischen Erfordernisse lt. gesetzlicher Vorgaben (z.B. ärztl. Überwachung, Unterweisung, Meldung BEP an die Behörde usw.)
- Dosimeterversand zur privaten Adresse der BEP / an eine zentrale Stelle
- Als mündliche Kenntnisvermittlung über audiovisuelle Medien (z.B. Zoom, MS Teams, etc)
- Zeitlich unabhängig über das behördlich genehmigte E-Learning-Portal der medero GmbH
- Dosimetrische Überwachung von beruflich exponierten Personen (BEP)
- Qualifikationsmanagement (z.B. Röntgen-Fachkunden, Strahlenschutzfachkunden, etc.)
- Strahlenpassverwaltung
- Digitale Schnittstelle zu den Auswertestellen
- Dokumentenmanagement
- Informations- und Berichtssystem mit Erinnerungen an BEP
- Variable Auswertungen und Statistiken