Strahlenschutzbereiche sind festgelegte Bereiche, in denen besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung gelten. Sie werden gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) definiert, um die Sicherheit von Personen und die Einhaltung von Dosisgrenzwerten zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Arten von Strahlenschutzbereichen, die sich durch die zu erwartende Strahlenexposition unterscheiden:
1. Überwachungsbereich
- Definition: Ein Bereich, in dem die Strahlenexposition von Personen über 1 Millisievert (mSv) pro Jahr, aber unterhalb der Grenze für Kontrollbereiche liegen kann.
- Besonderheiten:
- Strahlenexposition wird regelmäßig überwacht.
- Personen müssen keine spezielle Strahlenschutzausrüstung tragen, außer bei besonderen Tätigkeiten.
- Zutritt ist ohne spezielle Zugangsbeschränkungen möglich.
2. Kontrollbereich
- Definition: Ein Bereich, in dem die Strahlenexposition von Personen über 6 mSv pro Jahr liegen kann.
- Besonderheiten:
- Der Zutritt ist nur für autorisierte und unterwiesene Personen erlaubt.
- Personen müssen Dosimeter tragen, um die individuelle Strahlenexposition zu überwachen.
- Strahlenschutzkleidung kann erforderlich sein.
- Arbeitsplätze und Tätigkeiten werden regelmäßig überwacht.
- Diese Bereiche sind deutlich gekennzeichnet (z. B. mit dem Strahlenwarnzeichen).
3. Sperrbereich
- Definition: Ein Bereich, in dem die Strahlenexposition von Personen über 3 Millisievert (mSv) pro Stunde betragen kann.
- Besonderheiten:
- Strengste Zugangsbeschränkungen: Zutritt nur für speziell ausgebildete und zugelassene Personen.
- Strahlenschutzmaßnahmen wie Abschirmung und Schutzkleidung sind zwingend erforderlich.
- Diese Bereiche können auch nur vorübergehend sein, z. B. bei Arbeiten an hochradioaktiven Quellen.
4. Sonstige Bereiche (z. B. Kontrollierte Zonen bei Kontamination)
- Bereiche, in denen ein Risiko für Kontamination mit radioaktiven Stoffen besteht.
- Spezielle Hygiene- und Schutzmaßnahmen (z. B. Dekontaminationsschleusen) sind vorgesehen.
Kennzeichnung und Überwachung
- Strahlenschutzbereiche müssen gut sichtbar mit dem Strahlenwarnzeichen und zusätzlichen Informationen (z. B. Zutrittsbeschränkungen) gekennzeichnet sein.
- Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Strahlung in diesen Bereichen, um sicherzustellen, dass die Dosisgrenzwerte eingehalten werden.
Fazit
Strahlenschutzbereiche dienen dem Schutz von Personen und der Kontrolle der Strahlenexposition in Bereichen, in denen ionisierende Strahlung auftritt. Sie unterteilen sich in Überwachungs-, Kontroll- und Sperrbereiche, wobei die Maßnahmen und Zugangsbeschränkungen je nach Strahlenexposition variieren.