Das Tragen von Strahlenschutzkleidung ist in bestimmten Situationen verpflichtend, wenn es erforderlich ist, um Personen vor einer unnotigen Strahlenexposition zu schützen. Die Verpflichtung ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen im Strahlenschutz, insbesondere der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Deutschland. Hier einige wesentliche Punkte:
1. Anwendungsbereiche
Strahlenschutzkleidung muss getragen werden, wenn:
- Die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung ohne Schutzmaßnahmen die zulässigen Grenzwerte überschreiten könnte.
- Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen durchgeführt werden, bei denen eine Kontamination der Kleidung oder Haut droht.
- Eine besondere Gefährdung, z. B. durch Neutronenstrahlung oder Streustrahlung, besteht und andere Maßnahmen nicht ausreichen.
2. Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen, darunter Strahlenschutzkleidung, wenn:
- Die Schutzkleidung notwendig ist, um den Arbeitsbereich sicher zu betreten.
- Es in der Gefährdungsbeurteilung gemäß Strahlenschutzgesetz als Schutzmaßnahme festgelegt wurde.
3. Verantwortung der Beschäftigten
Beschäftigte sind verpflichtet:
- Die bereitgestellte Strahlenschutzkleidung zu tragen und ordnungsgemäß zu verwenden.
- Die Kleidung auf Schäden oder Mängel zu prüfen und diese zu melden.
4. Arten von Strahlenschutzkleidung
- Bleischürzen und Bleihandschuhe: Schutz vor externer Strahlung (z. B. Röntgenstrahlen).
- Einwegschutzkleidung: Schutz vor Kontamination durch radioaktive Partikel.
- Atemschutzmasken: Schutz vor inhalierbaren radioaktiven Stoffen.
Fazit
Das Tragen von Strahlenschutzkleidung ist verpflichtend, wenn es durch die Gefährdungsbeurteilung oder gesetzliche Vorschriften notwendig ist. Ziel ist der Schutz von Personen vor Strahlenbelastung und Kontamination. Die konkrete Verpflichtung hängt von der Art der Tätigkeit, der Strahlenquelle und den örtlichen Gegebenheiten ab.