Der Unterschied zwischen Kategorie A und Kategorie B beruflich exponierter Personen liegt in der Höhe der potenziellen Strahlenexposition, der Überwachungsintensität und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen. Diese Kategorisierung basiert auf der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und dient der Sicherheit und dem Schutz der Beschäftigten.
Kategorie A beruflich exponierte Personen:
- Definition: Personen, die aufgrund ihrer Arbeit einer potenziellen jährlichen effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert (mSv) ausgesetzt sein können oder einer Organdosis über bestimmten Grenzwerten.
- Merkmale:
- Erhöhte Strahlenexposition: Arbeiten in Bereichen mit hohen Strahlenwerten, z. B. Kontroll- oder Sperrbereichen.
- Medizinische Überwachung: Regelmäßige ärztliche Untersuchungen (mindestens einmal jährlich), um die gesundheitliche Eignung zu überprüfen.
- Dosisüberwachung: Verpflichtung, persönliche Dosimeter zu tragen, die kontinuierlich überwacht werden.
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen: Umfassendere Sicherheitsvorkehrungen und gegebenenfalls zusätzliche Schulungen.
Kategorie B beruflich exponierte Personen:
- Definition: Personen, die aufgrund ihrer Arbeit einer potenziellen jährlichen effektiven Dosis von mehr als 1 mSv, aber nicht mehr als 6 mSv ausgesetzt sein können.
- Merkmale:
- Geringere Strahlenexposition: Arbeiten in Bereichen mit moderater Strahlenbelastung, z. B. Überwachungsbereichen.
- Medizinische Überwachung: Keine regelmäßige Untersuchung erforderlich, es sei denn, die Arbeitssituation verändert sich.
- Dosisüberwachung: Tragen eines Dosimeters zur regelmäßigen Kontrolle, jedoch weniger umfangreiche Anforderungen als bei Kategorie A.
- Weniger intensive Schutzmaßnahmen: Der Aufwand für Strahlenschutz und Schulung ist geringer.
Vergleich der Kategorien:
Merkmal | Kategorie A | Kategorie B |
---|---|---|
Jährliche Exposition | > 6 mSv | 1 mSv bis 6 mSv |
Arbeitsschutzbereich | Kontroll- oder Sperrbereiche | Überwachungsbereiche |
Medizinische Überwachung | Regelmäßig, mindestens jährlich | Nur bei Bedarf |
Dosimeterpflicht | Pflicht, kontinuierliche Überwachung | Pflicht, regelmäßige Kontrolle |
Schutzmaßnahmen | Strenge Schutzmaßnahmen | Weniger aufwändig |
Fazit:
Die Kategorisierung hilft dabei, die Maßnahmen des Strahlenschutzes auf das tatsächliche Risiko abzustimmen. Kategorie A gilt für Personen mit höherem Expositionsrisiko und erfordert strengere Kontrollen und Maßnahmen, während Kategorie B für Personen mit moderater Exposition gedacht ist.