Ja, die Unterweisung gemäß § 63 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann grundsätzlich auch über E-Learning durchgeführt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind und die zuständige Behörde dem Antrag zustimmt. Der § 63 der Strahlenschutzverordnung regelt die Unterweisung von Personen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten oder in Bereichen tätig sind, in denen Strahlung auftritt. Eine regelmäßige Unterweisung ist für den sicheren Umgang mit Strahlung notwendig und sollte sicherstellen, dass die betroffenen Personen über die geltenden Strahlenschutzmaßnahmen informiert sind.
E-Learning für die Unterweisung gemäß § 63 StrlSchV:
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Inhalte der Unterweisung:
- Die Unterweisung muss die relevanten Sicherheitsmaßnahmen, Gefahrenquellen und Schutzvorkehrungen abdecken. Das E-Learning muss also sicherstellen, dass alle relevanten Inhalte gemäß den gesetzlichen Anforderungen vermittelt werden.
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Nachweis der Teilnahme:
- Es ist wichtig, dass durch das E-Learning ein nachweisbarer Abschluss der Unterweisung erfolgt. Dies kann durch ein Zertifikat oder eine andere Form der Bestätigung geschehen, die den Teilnehmern nach Abschluss des Kurses zur Verfügung gestellt wird und handschriftlich unterschreibt.
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Qualität und Inhalt der Schulung:
- Die Schulung muss von einer anerkannten Institution oder einem erfahrenen Anbieter durchgeführt werden, der sicherstellt, dass die vermittelten Inhalte den Anforderungen des § 63 StrlSchV entsprechen. Es ist wichtig, dass die Schulung interaktive Elemente oder Lernerfolgskontrolle enthält, um das Wissen der Teilnehmer zu überprüfen.
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Ergänzende Maßnahmen:
- In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass zusätzlich zum E-Learning auch praktische Schulungen oder spezifische Unterweisungen vor Ort durchgeführt werden, insbesondere wenn es um komplexe oder gefährliche Anwendungen geht. Die genaue Gestaltung hängt vom Arbeitsbereich ab.
Insgesamt ist E-Learning eine anerkannte Methode, solange die Schulungsinhalte auf die spezifischen Anforderungen des Strahlenschutzes zugeschnitten sind und die Teilnahme ordnungsgemäß dokumentiert wird.