Häufig gestellte Fragen
zum Strahlenschutz

Unsere Antworten auf die häufigst gestellten Fragen

Hier finden Sie unsere Antworten auf häufigst an uns gestellten Fragen zum Thema Strahlenschutz.
Auf der rechten Seite finden Sie die Auflistung der Fragen.

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Welche Behörde ist für mich zuständig?

Welche Strahlenschutzbehörde für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie ihren im Handelsregsiter eingetragenenen Firmsitz haben. In Deutschland sind die Strahlenschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene organisiert:

  1. Bundesebene:

    • Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist für die Überwachung und Regulierung von Strahlenschutz auf nationaler Ebene zuständig. Es hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Strahlenschutzes eingehalten werden und führt auch das Strahlenschutzregister.
    • Das BfS ist auch für den Export von radioaktiven Stoffen und den internationalen Strahlenschutz verantwortlich.
  2. Landesebene:

    • Jede Bundesland in Deutschland hat seine eigene Strahlenschutzbehörde, die für die Überwachung und Genehmigung von Tätigkeiten im Bereich der Strahlennutzung verantwortlich ist. Diese Behörden sind in der Regel bei den jeweiligen Umweltministerien oder Gesundheitsbehörden angesiedelt.
    • Beispiel:
      • In Schleswig-Holstein ist es die Strahlenschutzabteilung des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN).

Zuständigkeitsbestimmung:

  • Wenn Sie also wissen möchten, welche Strahlenschutzbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder das BfS kontaktieren oder die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland ermitteln, je nachdem, welche Art von Strahlenschutzaktivitäten (z. B. Forschung, Industrie, medizinische Nutzung) Sie betreiben.

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten und den spezifischen Behörden finden Sie auf den offiziellen Websites der jeweiligen Ministerien und Behörden.

Unsere Kontaktmöglichkeiten

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